Wer sind die Betriebsprüfer?
Betriebsprüfer sind regelmäßig Dipl.-Finanzwirte oder Dipl.-Betriebswirte und sind, je nach Berufs- und Branchenerfahrung, für die Durchführung einer Betriebsprüfung gut bis hervorragend qualifiziert. Kommt zu den Kenntnissen und Berufserfahrung eines Betriebsprüfers noch ein Bewusstsein hinzu, Steuersünder zu überführen und den Staatshaushalt füllen zu müssen, werden zu prüfende Steuerpflichtige darauf verstärkt achten müssen, dass ihre Rechte während einer Betriebsprüfung gewahrt bleiben.
Neben Betriebsprüfern, welche „normale“ Betriebsprüfungen vornehmen — dies sind regelmäßig Betriebsprüfungen auf dem Gebiet von Einkommen‑, Gewerbe- und Umsatzsteuer — gibt es Fachbetriebsprüfer für Umsatzsteuer-Sonderprüfung und Lohnsteuer-Außenprüfung sowie Kassenprüfer, die, je nach Prüfungsart, entweder eine Betriebsprüfung komplett durchführen oder im Laufe einer Betriebsprüfung bei auftauchenden Spezialfragen zur Betriebsprüfung hinzugezogen werden.
Betriebsprüfer des Bundeszentralamts für Steuern können ebenfalls an Betriebsprüfungen mitwirken (§ 19 Abs. 1 Finanzverwaltungsgesetz (FVG), oder in Ausnahmefällen komplett eine Betriebsprüfung durchführen, wenn Auslandsbeziehungen zu prüfen oder von Betriebsprüfern Spezialkenntnisse u. a. auf dem Gebiet des internationalen Steuerrechts erwartet werden (§ 19 Abs. 3 FVG).
Kommunalbeamte können an Betriebsprüfungen auf dem Gebiet von sog. Realsteuern (das sind Grund- und Gewerbesteuer, § 3 Abs. 2 Abgabenordnung, AO) teilnehmen, wenn die Betriebsprüfung im Gemeindebezirk erfolgt und die zu prüfenden Steuerpflichtigen in der Gemeinde eine Betriebsstätte unterhalten oder Grundbesitz haben (§ 21 Abs. 3 FVG).
Zwar verlangt das Gesetz, dass eine Betriebsprüfung neutral und nicht profiskalisch durchzuführen ist. Allerdings richten Betriebsprüfer schon aus Effizienz- und Zeitgründen ihr Augenmerk vordergründig auf Vorgänge, welche sich steuererhöhend auswirken. Ein Steuerpflichtiger sollte deshalb im ureigenen Interesse stets darauf achten, dass einem Betriebsprüfer von Anfang an auf gleicher Augenhöher begegnet wird. Eine Unterstützung des Steuerpflichtigen durch qualifizierte und erfahrene Steuerfachleute (u. a. Fachanwälte für Steuerrecht sowie Steuerberater) ist hier unbedingt anzuraten.
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